Wozu benötigt man einen Gebäudeenergieausweis?
Nach Inkrafttreten der EnEV (Energieeinsparverordnung) müssen Gebäudeeigentümer den Gebäudeenergieausweis erstellen lassen,
wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt für bestehende Wohn-, sowie für Büro– und Dienstleistungsgebäude. Die Modernisierungsvorschläge im Energiepass zeigen Einsparpotenzial des betreffenden Gebäudes und informieren den Verbraucher objektiv und unabhängig. Der Energiepass ermöglicht den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis Wohngebäude?
Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Ausweis wählen.
Es empfiehlt sich jedoch der Bedarfsausweis. Er beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer – im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner erfasst.
Eigentümer besitzen bis auf folgende Ausnahmen die Wahlfreiheit: Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht derzeit bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden (ab dem 01. Oktober 2008) mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst, oder durch spätere Modernisierungen, wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht
Wir sind gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines Bedarfs- oder eines Verbrauchsenergieausweises geht bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäüden.
Während der Bedarfsenergieausweis die Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik untersucht und somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchsenergieausweis lediglich auf den Heizungsverbrauch.
Je nach Bedarf erstellt die ANKO Energieberatung Ihnen gerne einen Energieausweis für Ihre Anforderungen. Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf.