Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind nach DIN 1946-6
Der Lüftungscheck ist Pflicht laut EnEV 2009:
- Bei Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden: Überprüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind (Lüftungscheck) wenn: mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster einer Nutzereinheit ausgetauscht werden müssen bei Mehr- und Einfamilienhäusern
- mehr als 1/3 der Dachfläche eines Einfamilienhauses abgedichtet wird.
Bei Wohnungsneubau:
- ohne Einschränkung
Der Lüftungscheck umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen, wenn diese notwendig sind.
Lüftungstechnische Maßnahmen (LTM) sind notwendig:
- wenn der Luftvolumenstrom zum Feuchtschutz (FL) größer ist, als der Luftvolumenstrom durch Infiltration
- wenn Anforderungen an Hygiene, Energie und Schallschutz bestehen.